INVOIC-Verarbeitung

Um die Netznutzungsgebühr an den deregulierten Lieferanten zu kommunizieren, versendet der Verteilnetzbetreiber im elektronischen Datenaustausch EDIFACT-Nachrichten, die im INVOIC-Format aufgebaut sind.

Die Anpassung an die Versionierung kann jeweils am 01.04. oder 01.10. eines Jahres erfolgen.
Auf der Seite des Lieferanten wird die INVOIC-Nachricht einer Rechnungseingangsprüfung unterzogen, die aktuellen Standards gerecht werden sollte.

Hierzu zählen i.d.R. Mengen- und Preisprüfung.